Ambulante Pflege

Behandlungspflege - Grundpflege - Verhinderungspflege

Diese Leistungen bietet wir im ambulanter Pflegedienst an:

  • Medizinische Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V: Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung): Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen usw.
  • Grundpflege nach Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI): Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeiten usw.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.
  • Seniorenbetreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw.
  • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Pflegekurse für Angehörige, Beratung zu Pflegeeinstufung, Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) 
  • Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche gem. § 37.3 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) bei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger).
  • Verhinderungspflege

Unser Leitbild

  • Wir pflegen, betreuen und unterstützen und beraten den Klienten und binden auf Wunsch des Patienten die Angehörigen mit ein 
  • Wir berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten, Entscheidungen und das soziale Umfeld des Patienten 
  • Wir wollen die Kompetenz, die Eigenverantwortlichkeit und die Selbsthilfefähigkeit, der uns anvertrauten Menschen stärken 
  • Wir planen die individuelle Pflege, führen sie durch, dokumentieren sie, werten sie aus und passen sie an, um eine sichere Pflege zu gewährleisten. 
  • Wir sind uns unseren Grenzen bewusst und sagen unseren Klienten, dass nicht alles was wünschenswert ist auch machbar ist. 
  • Wir setzen materielle und finanzielle Mittel sowie die uns zur Verfügung stehende Zeit effizient unter Berücksichtigung ökonomischer Rahmenbedingungen ein 
  • Wir sind erfolgreich, wenn wir gemeinsam handeln, uns dabei gegenseitig achten und unterstützen 
  • Wir kooperieren in einem interdisziplinären Team mit allen Berufsgruppen und nutzen externe Netzwerke, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen 
  • Wir reflektieren unser pflegerisches Handeln um die fachlichen, sozialen und ethischen Kompetenzen weiterzuentwickeln 
  • Wir sind fachgerecht ausgebildet und qualifizieren uns durch stetige Fort- und Weiterbildungen 
  • Wir geben unser Wissen in der täglichen Arbeit an Lernende weiter 

Grundpflege SGB XI

Diese Leistungen erbringen wir:

SGB XI, abrechenbare Leistungen über die Pflegeversicherung: 
Grundpflegeleistungen, § 39 Verhinderungspflege, § 45 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, § 37,3
Pflegekontrollbesuche und Beratungsgespräche

Grundpflege SGB V

Diese Leistungen erbringen wir:

SGB V, abrechenbare Leistungen über die Krankenkasse:
§ 37,2 Behandlungspflege, § 37,1 Krankenhausvermeidungspflege, § 38 Haushaltshilfe, § 39 Verhinderungspflege

Ergänzende Hilfen

Diese Leistungen erbringen wir:

Außerdem: Rollender Mittagstisch, 24 Stunden Rufbereitschaft, ausführliche Beratungsgespräche,
Beantragen von Hilfsmittel, Hilfe bei Antragstellung eines Pflegegrades, sowie Antragstellung zur Höherstufung, Transfer zu Arztterminen usw.